Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: Nach Jurastudium und Referendariat
im Bezirk des Kammergerichts Berlin arbeite ich seit 1980 als Anwältin
in Berlin. Mein Schwerpunkt ist das
Zivilrecht insbesondere das Schuldrecht, zu dem neben z.B. Kauf-,
Werk- und Reisevertragsrecht auch das für viele von uns wesentliche
Mietrecht gehört. In langjähriger Beratungstätigkeit
für die Berliner Mietergemeinschaft
habe ich Spezialkenntnisse erworben und inzwischen meine Tätigkeit auf
das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt .Hier ergeben sich immer wieder
Parallelen - so im Bereich der Heiz- und Betriebskostenabrechnung - auch bei
der Mängelbeseitigung, soweit sie sich auf das gemeinschaftliche Eigentum
bezieht. Ein weiter Schwerpunkt ist
die Schadensregulierung nach Unfällen - sei es als FußgängerIn,
Rad- oder AutofahrerIn - und damit verbunden auch Vertretung in Straf-
oder Bußgeldverfahren. Familien- und Erbrecht
trat verstärkt in meiner Arbeit als Notarin von 1991 bis 2001 auf und bildet
nun eine weiteren Schwerpunkt - im Familienrecht vorrangig im Interesse der
Kinder, die in familiären Konflikten zwansläufig stark betroffen sind.
Ich bevorzuge auch bei Trennung
und Scheidung die auf Verständigung gerichtete Vertretung - ggf. gestützt
durch familientherapeutische Mediation, aber natürlich scheue ich den Streit
vor Gericht nicht. Last but not least ist das
Arbeits- und Sozialrecht zu nennen. Seit 1980 berate ich im
Berliner Landesverband des PARITÄTISCHEN
Wohlfahrtsverband Rechtssuchende. Seit 2002 biete ich diese
Leistung auch einmal monatlich im Nachbarschaftsheim
Mittelhof in Berlin-Zehlendorf an.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE),
Kostenordnung (KostO).
Weitere Informationen gibt die Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/